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Die Neuregelung zur Maklerprovision ist seit Ende 2020 in Kraft: Was bringt sie für Verkäufer und Käufer?

Beim Verkauf von Einfamilienhäusern und Wohnungen, die privat genutzt werden, regelt das neue Gesetz bundeseinheitlich und verbindlich die Verteilung der Maklerkosten für beide Parteien: Wer heute eine Immobilie erwerben möchte, zahlt maximal die Hälfte der Courtage. Was regelt die Gesetzesnovelle genau? Wir geben Auskunft.

Die Neuregelung des Gesetzes legt fest, dass sich Käufer und Verkäufer bei Immobiliengeschäften die Kosten für den Immobilienmakler teilen. Das bedeutet eine Absage an das Bestellerprinzip, das besagte, dass derjenige die Maklergebühren bezahlen muss, der den Makler beauftragt. Außerdem wurde endlich die Aufteilung der Maklergebühren eindeutig und rechtssicher festgelegt und gleichzeitig fair gestaltet. Für Eigentümer und Kaufinteressenten bedeutet dies, dass es sich in jedem Fall lohnt, einen Immobilienmakler zu beauftragen. Die Gesetzesneuregelung betrifft übrigens ausschließlich den Kauf und Verkauf von Wohnimmobilien. Bei der Veräußerung von Gewerbeimmobilien gilt nach wie vor, dass beide Vertragsparteien frei aushandeln können, wer die Maklergebühren bezahlen muss oder ob man sich auf eine Aufteilung der Kosten einigt. Sind Sie an einer individuellen Beratung zum Thema „Immobilienkauf“ interessiert? Wir helfen gerne weiter!

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Vorteile der Neuregelung zur Maklerprovision:

·      Klarheit über die Aufteilung der Maklergebühren

·      Faire Regelung

·      Rechtssicherheit

·      Bundeseinheitliche Regelung

Sie tragen sich mit dem Gedanken, Ihre Immobilie zu verkaufen? Sie möchten mehr darüber erfahren, warum es sich lohnt, einen Immobilienmakler zu beauftragen? Sie suchen nach einer Immobilie, die zu Ihnen passt? Sie können hier direkt einen Termin vereinbaren, um sich persönlich beraten zu lassen.

Mehr Fairness und Professionalität bei Immobiliengeschäften

Das neue Gesetz sorgt dafür, dass kein Zweifel daran besteht, wer die Maklergebühren bezahlen muss und dass diese fair zwischen den beiden Vertragsparteien aufgeteilt werden. Immobilienkäufer werden entlastet und die Kaufnebenkosten gesenkt. Wer als Kaufinteressent einen Makler beauftragt, um schneller das passende Haus oder die geeignete Wohnung zu finden, muss nicht mehr befürchten, die gesamten Maklergebühren bezahlen zu müssen. Außerdem profitieren Käufer davon, dass unprofessionelle Anbieter, die Maklerservices zum Nulltarif anbieten, vom Markt verschwinden und sich die professionelle Vermittlung durch seriöse Immobilienmakler durchsetzt. Informieren Sie sich darüber, wie unser Unternehmen Sie dabei unterstützt, Ihre Immobilienziele zu erreichen. Wir stehen Ihnen jederzeit für ein persönliches Beratungsgespräch zur Verfügung.

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Warum profitieren Käufer von der Neuregelung?

Von der Neureglung profitieren Käufer, die bisher zögerten, einen Makler zu beauftragen, weil damit hohe Kaufnebenkosten in Form der Maklercourtage einhergingen. Das war insbesondere in den Regionen der Fall, wo bisher die Käufer allein die Maklerkosten tragen mussten. In Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg und Hessen sowie in verschiedenen Regionen in Niedersachsen und in Thüringen bedeutet die Neuregelung eine deutliche Entlastung der Käuferseite. Beim Kauf einer Immobilie lassen sich auf diese Weise mitunter mehrere Tausend Euro einsparen, ohne dass auf den Service eines professionellen Maklers verzichtet werden muss.

Lassen Sie sich von uns beraten. Sind Sie daran interessiert, den Weg ins eigene Zuhause abzukürzen? Wir helfen Ihnen dabei, Ihr Ziel ohne Umwege zu erreichen.  

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