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SCHMIDT IMMOBILIEN - Makler für Immobilien in Stuttgart
Wohnflächen-Schnellcheck.
Von SCHMIDT IMMOBILIEN.

Ihr möglicher Finanzvorteil: Der Wohnflächen-Schnellcheck.

Die tatsächliche Wohnfläche kann aus vielerlei Gründen nicht korrekt berechnet sein. Aufgrund teilweise nicht vorhandener und verbindlicher Reglungen und Vorschriften, kann die Wohnflächenberechnung nach der Wohnflächenverordnung verwendet werden. Seit 2004 ist die WoFlV (Wohnflächenverordnung) die aktuelle und aussagekräftigste Methode, um die tatsächliche Wohnfläche zu berechnen.

Die Wohnflächenberechnung nach der Wohnflächenverordnung ist die Grundlage falls:

✓ In Verträgen keine Wohnfläche angegeben ist.
✓ Die Wohnfläche zwar angegeben wurde, aber von der tatsächlichen Wohnfläche um mehr als 10% abweicht.

Besonders bei Mieterhöhungen nach §558 BGB oder eine Betriebskostenabrechnung nach §556 BGB ist die korrekte Wohnfläche maßgebend.

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